Umzug nach Belgien
Umzug europaweit
Umzug von Deutschland nach Belgien
Sie planen einen Umzug nach Belgien und suchen nach einer Umzugsfirma?
Ob ein Umzug nach Belgien oder nach Deutschland, unser Umzugsunternehmen ist darauf spezialisiert und Sie profitieren von unserer Erfahrung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten.
Unser Angebot an Sie:
- Individuelles Angebot gegen Entgelt
- Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise
- Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise (falls notwendig; s.u.)
- etc.
Welche Unterlagen werden für den Umzug nach Belgien benötigt?
Für die Einreise nach Belgien wird von jedem einreisenden EU-Bürger entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass bzw. bei einem Kind ein Kinderausweis benötigt. Es wird weder eine Einreiseerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis benötigt.
Muss Ihr Umzugsgut verzollt werden?
Wegen der Zollfreiheit innerhalb der EU-Länder unterliegt Ihr privates Umzugsgut, das Sie von Deutschland nach Belgien von uns transportieren lassen, außer weniger Ausnahmen, keiner Anmeldepflicht an den Grenzen. Haushaltsübliche Umzugsgüter dürfen grundsätzlich zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Das sind die Einschränkungen, die eine Verzollung an der Grenze erfordern oder überhaupt nicht eingeführt werden dürfen:
- Waffen (nur wenige Ausnahmen dürfen mit einem Waffenschein eingeführt werden)
- Feuerwerkskörper
- Medikamente
- Tabakwaren
- Alkoholische Getränke
- Jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften und Medien
- größere Mengen an Pflanzen und Saaten
- Kunstwerke und anderes Kulturgut
Auch wenn die Einreise nach Belgien für die EU-Bürger recht unkompliziert ist, gibt es jedoch einige Dinge, an die Sie vor Ihrem Umzug nach Belgien denken sollten. Wir haben eine Checkliste für Ihren Umzug erstellt.
Checkliste für Ihren Umzug nach Belgien:
- Prüfen Sie, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind und verlängern bzw. erneuern Sie diese gegebenenfalls.
- Überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente auf Vollständigkeit (in Belgien kann es schwierig werden, diese zu ersetzen bzw. zu beschaffen).
- Lassen Sie alle notwendigen Dokumente wie die Geburtskunde und Heiratsurkunde je nach Region, in die Sie umziehen, in Französisch oder Niederländisch übersetzen und beglaubigen.
- Kündigen Sie den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung.
- Denken Sie rechtzeitig an eventuell notwendige Renovierungsmaßnahmen.
- Kündigen Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger und lassen Sie die Zählerstände ablesen bzw. lesen Sie diese selbst ab.
- Kündigen Sie rechtzeitig den Kabelanschluss und GEZ.
- Beantragen Sie ggf. mindestens 14 Tage vor dem Umzug eine Halteverbotszone vor Ihrem neuen Wohnsitz in Belgien oder beauftragen Sie uns damit.
- Wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Belgien zu bleiben, müssen Sie beim zuständigen Konsulat Ihres belgischen Wohnortes eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
- Nur für Berufstätige: Die Arbeitsaufnahme ist unbürokratisch. Für die Annahme einer Arbeitsstelle ist keine spezielle Arbeitserlaubnis notwendig.
Weitere Informationen finden Sie bei der belgischen Zollbehörde (Administratie der Douane en Accijnzen / Administration des Douanes et Accises) und beim Auswärtigen Amt.
Haben Sie eventuell noch weitere Fragen? Wir können diese beantworten – kontaktieren Sie uns einfach.
Belgien: Zahlen und Fakten
- Hauptstadt: Brüssel
- Regierungssitz: Brüssel
- Staatsform: Föderale Erbmonarchie
- Gesamtfläche: 30.528 km²
- Währung: Euro
- Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch
- Nachbarländer: Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande
- Einwohnerzahl: ca. 11,3 Millionen (2017)
- Größte Städte: Antwerpen, Gent, Charleroi, Lüttich, Brüssel