Umzug nach Schweden

Umzug von Deutschland nach Schweden

Sie planen einen Umzug nach Schweden und suchen nach einer Umzugsfirma?

Ob ein Umzug nach Schweden oder nach Deutschland, unser Umzugsunternehmen ist darauf spezialisiert und Sie profitieren von unserer Erfahrung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten.

Unser Angebot an Sie:

  • Individuelles Angebot gegen Entgelt
  • Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise
  • Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise (falls notwendig; s.u.)
  • etc.

Welche Unterlagen werden für den Umzug nach Schweden benötigt?

Für die Einreise nach Schweden wird von jedem einreisenden EU-Bürger entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass bzw. bei einem Kind ein Kinderausweis benötigt. Es wird weder eine Einreiseerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis benötigt.

Muss Ihr Umzugsgut verzollt werden?

Wegen der Zollfreiheit innerhalb der EU-Länder unterliegt Ihr privates Umzugsgut, das Sie von Deutschland nach Schweden von uns transportieren lassen, außer weniger Ausnahmen, keiner Anmeldepflicht an den Grenzen. Haushaltsübliche Umzugsgüter dürfen grundsätzlich zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Das sind die Einschränkungen, die eine Verzollung an der Grenze erfordern oder überhaupt nicht eingeführt werden dürfen:

  • Waffen (nur wenige Ausnahmen dürfen mit einem Waffenschein eingeführt werden)
  • Feuerwerkskörper
  • Medikamente
  • Tabakwaren
  • Alkoholische Getränke
  • Jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften und Medien
  • größere Mengen an Pflanzen und Saaten
  • Kunstwerke und anderes Kulturgut

Auch wenn die Einreise nach Schweden für die EU-Bürger recht unkompliziert ist, gibt es jedoch einige Dinge, an die Sie vor Ihrem Umzug nach Schweden denken sollten. Wir haben eine Checkliste für Ihren Umzug erstellt.

Checkliste für Ihren Umzug nach Schweden:

Umzug Schweden - Checkliste

  • Prüfen Sie, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind und verlängern bzw. erneuern Sie diese gegebenenfalls.
  • Überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente auf Vollständigkeit (in Schweden kann es schwierig werden, diese zu ersetzen bzw. zu beschaffen).
  • Lassen Sie alle notwendigen Dokumente wie die Geburtskunde und Heiratsurkunde in Schwedisch übersetzen und beglaubigen.
  • Kündigen Sie den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung.
  • Denken Sie rechtzeitig an eventuell notwendige Renovierungsmaßnahmen.
  • Kündigen Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger und lassen Sie die Zählerstände ablesen bzw. lesen Sie diese selbst ab.
  • Kündigen Sie rechtzeitig den Kabelanschluss und GEZ.
  • Beantragen Sie ggf. mindestens 14 Tage vor dem Umzug eine Halteverbotszone vor Ihrem neuen Wohnsitz in Schweden oder beauftragen Sie uns damit.
  • Wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Schweden zu bleiben, müssen Sie - auch als EU-Bürger (ausgenommen dänische und finnische Staatsbürger) - eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ein Antrag kann bei der staatlichen Migrationsbehörde (Migrationsverket) oder bereits vor Ihrem Umzug bei den schwedischen Konsulaten in Deutschland gestellt werden.
  • Nur für Berufstätige: Eine Arbeitserlaubnis wir bei nicht EU-Bürgern für maximal 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist jedoch auf Antrag immer möglich.

Weitere Informationen finden Sie beim schwedischen Zollamt (Tullverket) und beim Auswärtigen Amt.

 

Haben Sie eventuell noch weitere Fragen? Wir können diese beantworten – kontaktieren Sie uns einfach.

 

 

    Schweden: Zahlen und Fakten

  • Hauptstadt: Stockholm
  • Regierungssitz: Stockholm
  • Staatsform: Parlamentarische Erbmonarchie
  • Gesamtfläche: 447.435 km²
  • Währung: Euro
  • Amtssprache: Schwedisch
  • Nachbarländer: Dänemark, Finnland, Norwegen
  • Einwohnerzahl: ca. 10 Millionen (2017)
  • Größte Städte: Stockholm, Göteborg, Malmö, Uppsala