Umzug nach Norwegen
Umzug europaweit
Umzug von Deutschland nach Norwegen
Sie planen einen Umzug nach Norwegen und suchen nach einer Umzugsfirma?
Ob ein Umzug nach Norwegen oder nach Deutschland, unser Umzugsunternehmen ist darauf spezialisiert und Sie profitieren von unserer Erfahrung. Norwegen ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Deshalb gelten gesonderte Einfuhrbestimmungen und Zollvorschriften für Ihr Umzugsgut. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten.
Unser Angebot an Sie:
- Individuelles Angebot gegen Entgelt
- Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise
- Beratung zur Verzollung Ihres Umzugsgutes bei Ein- und Ausreise (falls notwendig; s.u.)
- etc.
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Umzug nach Norwegen:
- Formular "Erklæring for innførsel av flyttegods" (ausgefüllt und unterschrieben)
Weitere Informationen finden Sie hier
- Personalausweiskopie des Antragstellers
- Vollmacht des Antragstellers für die Verzollung
- Kopie des Arbeitsvertrags oder Nachweis über vorhandene Existenzmittel
- Inventarliste des Übersiedlungsgutes
Wir benötigen alle diese Unterlagen in dreifacher Ausführung, mit Ihrer Originalunterschrift auf dem Zollformular.
Das sind die Einschränkungen, die eine Verzollung an der Grenze erfordern oder überhaupt nicht eingeführt werden dürfen:
- Waffen (nur wenige Ausnahmen dürfen mit einem Waffenschein eingeführt werden)
- Drogen, Medikamente und Gifte
- Feuerwerkskörper
- Tabakwaren
- Alkoholische Getränke (vor allem über 60%)
- Jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften und Medien
- größere Mengen an Pflanzen und Saaten
- Rohe Kartoffeln
- Kunstwerke und anderes Kulturgut
Auch wenn die Einreise nach Norwegen für die EU-Bürger recht unkompliziert ist, weil Norwegen Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist, gibt es jedoch einige Dinge, an die Sie vor Ihrem Umzug nach Norwegen denken sollten. Wir haben eine Checkliste für Ihren Umzug erstellt.
Checkliste für Ihren Umzug nach Norwegen:
- Prüfen Sie, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind und verlängern bzw. erneuern Sie diese gegebenenfalls.
- Überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente auf Vollständigkeit (in Norwegen kann es schwierig werden, diese zu ersetzen bzw. zu beschaffen).
- Lassen Sie alle notwendigen Dokumente wie die Geburtskunde und Heiratsurkunde in Norwegisch übersetzen und beglaubigen.
- Kündigen Sie den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung.
- Denken Sie rechtzeitig an eventuell notwendige Renovierungsmaßnahmen.
- Kündigen Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger und lassen Sie die Zählerstände ablesen bzw. lesen Sie diese selbst ab.
- Kündigen Sie rechtzeitig den Kabelanschluss und GEZ.
- Beantragen Sie ggf. mindestens 14 Tage vor dem Umzug eine Halteverbotszone vor Ihrem neuen Wohnsitz in Norwegen oder beauftragen Sie uns damit.
- Melden Sie sich innerhalb einer Woche nach der Ankunft beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Folkeregister) an. Durch die Meldung beim norwegischen Einwohnermeldeamt erhalten Sie automatisch eine Personennummer ((Fødselsnummer/D-Nummer), die Ihr Leben lang bestehen bleibt - auch bei einer Unterbrechung des Aufenthalts in Norwegen. Die Personennummer ist unverzichtbar, wenn Sie eine Lohnsteuerkarte beantragen, Versicherungen jeglicher Art abschließen, ein Bankkonto eröffnen etc. möchten. Diese Nummer ist unabdingbar, wenn man sich in Norwegen niederlassen möchte.
- Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Norwegen aufhalten wollen, brauchen Sie außerdem eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der zentralen norwegischen Ausländerbehörde (Utlendingsdirektoratet) oder vor Ihrem Umzug nach Norwegen bei der norwegischen Botschaft in Deutschland, in Berlin, beantragen können. Wenn Sie den Antrag bei der norwegischen Botschaft in Deutschland stellen, beachten Sie bitte, dass für Dokumente in deutscher Sprache zusätzlich eine englische oder norwegische Übersetzung vorgelegt werden muss, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
- Nur für Arbeitnehmer in Norwegen: Beantragen Sie eine Sozialversicherungsnummer. Die Beantragung erfolgt bei der norwegischen Arbeits- und Sozialversicherungsverwaltung - NAV (Nye Arbeids- og Velferdsforvaltningen).
Weitere Informationen finden Sie bei der Norwegischen Zollbehörde (Tolletaten) und beim Auswärtigen Amt.
Haben Sie eventuell noch weitere Fragen? Wir können diese beantworten – kontaktieren Sie uns einfach.
Norwegen: Zahlen und Fakten
- Hauptstadt: Oslo
- Regierungssitz: Oslo
- Staatsform: Erbmonarchie
- Gründung: 872 n. Chr.
- Gesamtfläche: 323.802 km²
- Währung: Norwegische Krone (NOK)
- Amtssprache: Norwegisch (Bokmål und Nynorsk)
- Nachbarländer: Finnland, Russland, Schweden
- Einwohnerzahl: ca. 5,3 Millionen (2016)
- Größte Städte: Oslo, Bergen, Trondheim, Stavanger, Bærum